
- 8x Frühstück, 3x Abendessen
- Reise im eigenen Fahrzeug
- Ausflüge laut Reiseplan
- Aktiv- und Outdoor-Programm in Gstaad Saanen
- Fahrt auf den Harder Kulm in Interlaken
- Inklusive Bergbahnen in St. Moritz
- Zusätzlich individuell wählbar
Im Herzen von Europa befinden sich die beiden Natur- und Kulturjuwele Österreich & Schweiz, die Urlauber mit ihren herrlichen Landschaften, imposanten Bergwelten und zahlreichen charmanten Dörfern und abwechslungsreichen Städte-Highlights begeistern.
Die in den Alpen gelegenen Ganzjahres-Reiseziele punkten durch ihre malerische Natur, eindrucksvolle Orte sowie Kunst, Kultur und nicht zu vergessen, die Kulinarik. Durch ihre geographische Lage lassen sich die beiden attraktiven Urlaubsländer sehr gut erreichen und auf unseren PKW-Rundreisen in kurzer Zeit erkunden. Kilometerlange Wanderwege inmitten der pittoresken Alpenkulisse locken Naturliebhaber, Aktivurlauber und Erholungssuchende zugleich, die frische Bergluft und die unzähligen Möglichkeiten an Outdoor-Aktivitäten wie z.B. Radfahren und Biken, Wassersport oder Golfen, garantieren eine erholsame Auszeit.
Nach reichlich aktiver Betätigung braucht der Körper neue Energie – die regionale Alpenküche verspricht kulinarische Genüsse wie beispielsweise Bratknödel mit Sauerkraut, Tafelspitz, Kaiserschmarrn, das traditionelle Schweizer Käse Fondue oder die berühmte Schweizer Schokolade. Gönnen Sie sich etwas Gutes für Leib und Seele! Lernen Sie auf unseren individuellen Auto-Rundreisen und in Ihrem eigenen Fahrzeug die Höhepunkte der Alpenregion, ihre Kulturdenkmäler, UNESCO-Welterbe und idyllischen Dörfer und Städte kennen. Ob Salzburg oder Wien, Bern, Luzern oder Zürich – lassen Sie sich von den alpinen Schönheiten begeistern!
Wir haben Ihnen eine Auswahl an besonders attraktiven Panorama-Routen und PKW- Rundreisen in den beiden beliebten Urlaubsländern Österreich und Schweiz zusammengestellt.
Österreich, unser beliebter Nachbar im Südosten der Alpen ist seit Jahrhunderten das Reiseziel für Berg-Fans und Kulinarik-Liebhaber. Zur Tourismusregion Salzkammergut zählen insgesamt 58 Gemeinden, der größte Teil gehört zu Oberösterreich, der kleinste Teil zum Bundesland Salzburg mit der gleichnamigen Stadt. Das Landschaftsbild ist durch Seen wie den Wolfgang-, Traun-, Fuschl-, Atter- oder Mondsee, Flüsse, Berge, Burgen und Schlösser geprägt. Lassen Sie auf den zahlreichen Wanderwegen der Region, von gemütlich bis herausfordernd, die faszinierende Natur auf sich wirken.
Städtchen wie die Salzstadt Hallstadt und der Kurort Bad Ischl mit der Kaiservilla, dem Sommersitz der kaiserlichen Familie, sind nur zwei der sehenswerten Orte des Salzkammergutes. Tradition und Brauchtum werden in dieser Region großgeschrieben, bestaunen Sie die kulturelle Reichhaltigkeit, und die Mozartstadt Salzburg mit ihrer historischen Altstadt, Museen, Mozarts Geburtshaus in der Getreidegasse, Schloss Hellbrunn und der Festung Hohensalzburg.
Ganz im Osten des Landes befindet sich die an der Donau gelegene Hauptstadt Österreichs, Wien! Berühmtheiten wie Mozart, Beethoven und Sigmund Freud prägen die Stadt durch ihr künstlerisches und intellektuelles Erbe. Nicht weniger bekannt ist Wien für die kaiserlichen Paläste wie das Schloss Schönbrunn, Schloss Belvedere oder die Hofburg. Kunstliebhaber können die unzähligen Museen im Museums Quartier besuchen, wo in historischen und modernen Gebäuden unter anderem Werke von Egon Schiele und Gustav Klimt zu sehen sind. Nutzen Sie die Gelegenheit auf dem berühmten Wiener Prater während einer Fahrt mit dem Riesenrad das Stadtpanorama von oben aus zu betrachten. Klassik- und Opernfans sollten unbedingt eine Vorstellung in der Wiener Staatsoper besuchen. Eine “Melange” zu einem Stück Sachertorte runden Ihren Aufenthalt in der Metropole ab! In knapp einer Stunde erreichen Sie mit dem Auto von der Hauptstadt aus die im Südosten Niederösterreichs gelegenen Wiener Alpen. Genießen Sie die traumhaften Ausblicke und lassen auf einer Wanderung durch die “Bucklige Welt” den Alltag hinter sich.
Die Schweiz, der kleine Nachbar in den Alpen ist ein Reiseland, das die Sehnsucht nach einer friedlichen Welt, Lust auf Abenteuer und unendlich weite Landschaften, sowie den Wunsch nach kulturellen Highlights erfüllen kann. Das Beste liegt so nah: 22 Seen, darunter der Bodensee, Genfer See, Vierwaldstätter See, Lago Maggiore, Brienzer und Thuner See, 12 UNESCO-Welterbestätten, zu welchen das Jungfrau-Aletsch-Gebiet, die Weinberg-Terrassen von Lavaux am Genfer See und die Berner Altstadt zählen, 4 Sprachen, kurze Distanzen, und große Vielfältigkeit – das und noch viel mehr hat die Schweiz zu bieten.
Auf vergleichsweise kleinem Raum ist das Kultur- und Aktivitätsangebot einfach riesig. Charmante Städte wie Bern, Luzern und Zürich, und die urigen Bergdörfer Andermatt, Gstaad-Saanen, St. Moritz und das in der spektakulären Jungfrau Region gelegene Grindelwald, bilden ein umfangreiches Potpourri an Möglichkeiten, das Alpenland auszukundschaften. Spazieren Sie wie einst schon Albert Einstein und Friedrich Dürrenmatt durch die UNESCO-Altstadt von Bern, mit ihren typischen Laubengängen. Ein Besuch in Luzern am Vierwaldstätter See lädt ein, um die Wahrzeichen der Stadt – die Kapellbrücke mit dem Wasserturm, das Löwendenkmal, die Jesuitenkirche und das Kultur – und Kongresszentrum KKL kennenzulernen. Wer auf unseren Autotouren in Zürich Station macht, sollte den Panoramaausblick vom Hausberg „Uetliberg“ aus genießen. Die zwei markanten Doppeltürme des Grossmünsters sind das Erkennungszeichen der Limmat-Metropole und eignen sich hervorragend als Fotomotiv! Im Kloster Frauenmünster lassen sich die bekannten Glasfenster von Marc Chagall bewundern.
Doch die Schweiz bietet weit mehr zum Entdecken als die bekannten Sehenswürdigkeiten ihrer entzückenden Städte. Auf zahlreichen Wanderwegen, Loipen und Pisten lässt sich die bezaubernde Landschaft und überwältigende Natur mit ihren gewaltigen Bergen und tiefblauen Seen, steilen Gipfeln und sanften Täler erforschen. Zu den Top Attraktionen der Schweiz zählen ferner das Jungfraujoch – die höchste Eisenbahnstrecke der Welt, der Vierwaldstättersee mit Luzern und den Bergen Pilatus & Rigi, sowie die reizenden Bergdörfer Gstaad-Saanen, Grindelwald, Andermatt und St. Moritz. Letztere ziehen in der kalten Jahreszeit von Dezember bis April insbesondere Wintersportler an, und begeistern Skifahrer, Snowboarder und Langläufer gemeinsam mit ihrer Pistenvielfalt.
Grüezi und herzlich Willkommen in der Schweiz! Lassen Sie sich verzaubern von imposanten Bergen, Heidi, Jodlern und Alphörnern, Schokolade und Käse!
Bequem mit dem eigenen Fahrzeug die schönsten Plätze Deutschlands entdecken und das ohne Stress? Mit viamonda geht das kinderleicht! Wir haben interessante Routen in die schönsten Ecken der Bundesrepublik für Sie ausgearbeitet und Hotels und ausgewählte Ausflüge schon für Sie gebucht. Die Unterkünfte entsprechen der Komfortklasse und sind dem Charakter der Reise angepasst – eine Übernachtung in einem typischen Gasthaus in Bayern ist ein Muss für ein authentisches Erlebnis! Sehenswürdigkeiten, die Sie während Ihrer Reise nicht verpassen sollten, haben wir ebenfalls schon für Sie organisiert.
Weiterlesen & Reisen entdeckenWien, die Hauptstadt Österreichs, ist Metropole und Weltstadt mit Charme zugleich und immer einen Besuch wert. Die an der Donau gelegene Stadt hat äußerst viel zu bieten, von Kunst über Kultur, kaiserliche Paläste und Schlösser, bis hin zu kulinarischen Höhepunkten, Kaffeekultur und Konzertbesuchen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenNahe der deutschen Landesgrenze und am Fuße der Ostalpen befindet sich Salzburg. Die an der Salzach gelegene UNESCO Weltkulturerbe-Stadt besticht durch ihre mittelalterliche und barocke Altstadt, Schlösser, Museen, Parks und Kirchen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenWillkommen im Salzkammergut! Österreichs “10. Bundesland” ist bekannt für seine Berge und Wälder, saftigen Wiesen und blaugrüne Seen, Salzreichtum und alten Traditionen. Lassen Sie sich von dem unwiderstehlichen Charme der Natur verzaubern, und genießen die Schönheit der Landschaft und ihrer Seen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenIm Norden der Schweiz liegt die Erlebnismetropole Zürich. Die größte Stadt des Landes ist mehr als nur ein globales Zentrum der Bank- und Finanzwirtschaft: Zürich gilt als einer der Städte mit der weltweit besten Lebensqualität, aber auch als eine der teuersten.
Weiterlesen & Reisen entdeckenLuzern ist das Tor zur Zentralschweiz, und liegt am Fuße von Pilatus und Rigi und am wunderschönen Vierwaldstättersee. Besuchen Sie die idyllische Altstadt, weltberühmten Sehenswürdigkeiten wie die Kapellbrücke mit dem achteckigen Wasserturm, die Jesuitenkirche und das Kultur- und Kongresszentrum Luzern – kurz KKL.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie Ferienregion Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn wurde als erstes zum UNESCO Naturerbe der Alpen benannt, mit 23 Kilometern Länge fließt hier der längste alpine Eisstrom, der Aletschgletscher.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDas elegante und schicke Dorf St. Moritz liegt auf 1.856 m ü. M. inmitten der Oberengadiner Alpenlandschaft. Die weltbekannte Wintersportstätte war schon zweimal Austragungsort der Olympischen Winterspiele, und ist ein beliebter Kurort.
Weiterlesen & Reisen entdeckenNördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 3 | 6 | 11 | 14 | 19 | 22 | 24 | 24 | 19 | 14 | 7 | 3 |
Min. Temperatur °C | -3 | -2 | 1 | 4 | 8 | 11 | 13 | 13 | 10 | 6 | 1 | -2 |
Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 5 | 6 | 5 | 5 | 7 | 8 | 5 | 5 | 4 | 3 |
Regentage | 12 | 12 | 13 | 15 | 15 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 13 | 13 |
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
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Max. Temperatur °C | 5 | 7 | 11 | 14 | 20 | 23 | 25 | 24 | 20 | 15 | 9 | 6 |
Min. Temperatur °C | -2 | -1 | 2 | 5 | 9 | 12 | 14 | 14 | 10 | 7 | 2 | -1 |
Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 5 | 4 | 4 | 4 | 6 | 7 | 4 | 4 | 3 | 2 |
Regentage | 12 | 11 | 11 | 13 | 15 | 13 | 14 | 13 | 12 | 12 | 12 | 12 |
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 7 | 10 | 15 | 17 | 22 | 26 | 28 | 27 | 22 | 17 | 11 | 7 |
Min. Temperatur °C | -3 | -1 | 2 | 6 | 11 | 15 | 16 | 16 | 12 | 8 | 2 | -2 |
Sonnenstunden / Tag | 5 | 5 | 5 | 7 | 8 | 7 | 10 | 9 | 7 | 5 | 4 | 5 |
Regentage | 8 | 5 | 7 | 12 | 15 | 13 | 11 | 12 | 10 | 12 | 11 | 8 |
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 4 | 6 | 11 | 15 | 20 | 23 | 25 | 25 | 20 | 15 | 8 | 4 |
Min. Temperatur °C | -2 | -2 | 1 | 3 | 8 | 11 | 13 | 13 | 9 | 6 | 1 | -1 |
Sonnenstunden / Tag | 3 | 2 | 4 | 5 | 6 | 6 | 7 | 7 | 5 | 5 | 3 | 2 |
Regentage | 16 | 14 | 18 | 17 | 17 | 18 | 17 | 16 | 18 | 20 | 19 | 17 |
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.
Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.
Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.
Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.
Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich.
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.
Bei Einreise aus EU-Ländern:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:
Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Wiedereinreise in die Schweiz:
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.
Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.
Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Stand - Tue, 26 Apr 2022 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 26 Apr 2022 18:05:01 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - COVID-19 (Einreise; Ausreise und Transit; Empfehlungen)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit in die Schweiz einreisen.
Mit Wirkung vom 2. Mai 2022 gelten bei der Einreise in die Schweiz keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Weitergehende Hinweise bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert.
Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Für die Durchreise durch die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Es besteht landesweit keine Maskenpflicht.
Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h. dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang; auf Bergstraßen das aufwärts fahrende Fahrzeug.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse können für Aufenthalte von bis zu drei Monaten visumfrei einreisen, wie auch:
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 Liter (über 18%) bzw. 5 Liter (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.
Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Schweizerische Eidgenossenschaft.
Bern.
Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Die Confoederatio Helvetica (Abkürzung CH) ist in 26 teilsouveräne Kantone aufgeteilt und verfügt über vier Amtssprachen. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: Die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge.
In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.
Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 1999. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident und Bundesrat, der Präsident wechselt jährlich turnusmäßig innerhalb der sieben Bundesratsmitglieder. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.
Ignazio Cassis, seit Januar 2022.
230 V, 50 Hz. Für Schukostecker ist ein Adapter notwendig.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 27 März bis 30 Oktober 2022)
Die Schweiz ist eine Mischung aus grünen Naturlandschaften und viel frischer Luft, gepaart mit schicken, modernen Städten, und bietet Reisenden sowohl vielseitigen Outdoor- als auch interessanten Städtetourismus.
Zu den besten Skigebieten der Schweiz zählen Zermatt, Verbier und das bei Prominenten beliebte St. Moritz, und auch im Sommer bilden die schneebedeckten Hochgebirgsgipfel und der blaue Himmel einen perfekten Hintergrund für herrliche Wandertouren.
Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und traditionelle Volkskunst findet man im historischen Bern, der Hauptstadt der Schweiz. Zürich dagegen ist eine Hochburg der Künste (vor allem Oper und Theater) und des Designs. Moderne Bars und Nachtclubs sorgen für ein reges Nachtleben.
Die Schweiz – klein, reich und bergig – ist bekannt für ihren beneidenswert hohen Lebensstandard und beeindruckt schon dadurch, dass hier alles wie am Schnürchen läuft. Schweizer Produkte, zu denen Käse und Schokolade genauso gehören wie die berühmten Schweizer Uhren und die (etwas erschwinglicheren) Schweizer Taschenmesser.
Die internationale Fluglinie Swiss (LX) bedient ab Zürich und Genf weltweit eine Vielzahl an Destinationen.
Lufthansa, die Lufthansa-Tochter Eurowings (EW), easyJet (U2) und Austrian Airlines (OS) verbinden Deutschland und Österreich mit vielen schweizer Destinationen.
Austrian (OS) fliegt u.a. von Wien, Graz, Salzburg aus Städte wie Zürich, Genf, Bern in der Schweiz an.
EasyJet (U2) bedient die Strecke Berlin - Basel.
Fly Bair und Lübeck Air (6I) verbinden im Sommer Lübeck via Stuttgart mit Bern.
Frankfurt - Basel/Mühlhausen: 45 Min.; Frankfurt - Genf: 1 Std. 05 Min. ; Frankfurt - Zürich: 55 Min. Wien - Zürich: 1 Std. 20 Min.; Wien - Basel/Mühlhausen: 1 Std. 30 Min.
Keine.
Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes und gewartetes Straßennetz.
Von Deutschland aus gelangt man auf der A5 nach Basel. Ein weiterer Übergang liegt bei Schaffhausen; oder man überquert die Grenze bei Lindau und fährt über Bregenz (A) nach St. Margarethen (CH).
Von Österreich gibt es die Möglichkeit über die A14 bis Hohenems nach Diepoldsau (CH) zu fahren oder bis Dornbirn und dann über die Grenze nach Au. Bei Fahrten ins Engadin bietet sich die A13 nach Zams über Prutz nach Vinadi(CH) an.
Fernbus: U.a. verbinden Flixbus und Eurolines Deutschland und Österreich mit der Schweiz.
Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Autobahnvignette kann u.a. an Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Gute Direktverbindungen in alle Nachbarländer, insbesondere mit den schnellen EuroCity-Zügen. Zahlreiche EuroCity-Züge verbinden die Schweiz mit Deutschland und Österreich, mit Weiterfahrt nach Belgien, Italien, Ungarn, Tschechien und in die Niederlande.
Der XXL-ICE fährt auf der Strecke Hamburg - Hannover - Kassel - Frankfurt a.M - Mannheim - Karslruhe - Basel - Zürich/Chur.
Zwischen Lindau und München besteht eine Hochgeschwindigkeitsstrecke.
Eine Zugfahrt mit einem Hochgeschwindigkeitszug von München nach Zürich dauert 3 Std 30 Min.
Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV bedient die Strecken Zürich - Basel - Paris, Genf - Südfrankreich (u.a. Marseille, Montpellier, Lyon) sowie Bern - Paris.
Einen Überblick über Nachtzugverbindungen gibt das Nachtzug-Portal http://trainite.eu/.
Die EuroNight-Nachtzüge (EN) bieten Schlaf- und Liegewagen auf europäischen Strecken, u. a. auf der Strecke Zürich - Graz/Budapest und Zürich - Prag.
Die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren sowohl aus Deutschland als auch Österreich auf folgenden Strecken in die Schweiz: Hamburg - Berlin - Basel - Zürich; Wien - Linz - Feldkirch - Zürich; Graz - Leoben - Feldkirch - Zürich.
Der österreichische Railjet verbindet täglich Zürich mit Graz und mehrmals täglich Zürich mit Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien (Fahrtzeit Zürich-Wien: 7 Std. 50 Min.).
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.
Der innerschweizerische Flugverkehr wird von Swiss International Air Lines (LX) betrieben. Es werden Flüge von Zürich nach Genf und Bern angeboten.
Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt.
Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Autobahnvignette kann u.a. an Grenzübergängen, bei Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette, auch online im ADAC-Shop. Sie kann aber auch bei der Deutschen Post bestellt werden.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet, die das Tanken auch bei Nacht ermöglichen.
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Die Schweiz besitzt ein ausgezeichnet gewartetes Straßennetz.
Das Schweizer Straßennetz umfasst
- Autobahnen, beschildert mit einem weißen Straßensymbol auf grünem Grund,
- Autostraßen, beschildert mit einem weißen Autosymbol auf grünem Grund,
- Europastraßen, beschildert mit dem Buchstaben E und einer Zahl auf grünem Grund,
- Hauptstraßen, mit weißer Schrift auf blauem Grund.
Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen sind in allen Städten, Flughäfen und an größeren Bahnhöfen zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Unter 25 Jahren bezahlen Fahrer oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.
Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einem Kindersitz gesichert werden; ältere oder größere Kinder mit dem Sicherheitsgurt.
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (Fahranfänger: 0,1 ‰). Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
- Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten - auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse - befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit einer Konfiszierung des Fahrzeugs zu rechnen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Automobil-Clubs: Automobil-Club der Schweiz, Tel. +41 31 328 31 11. Touring-Club der Schweiz, bei Pannen oder Unfall Tel. 0800 140 140.
Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.
Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.
Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.
In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.
Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.
Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.
Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).
Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.
Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnen und private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.
Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.
Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:
Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.
Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);
Heidi Express: Davos - Berninapass - Tirano;
Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;
Golden Pass: Montreux - Luzern;
Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem
Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.
Sonderfahrkarten erhält man u.a. bei Schweiz Tourismus oder an DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben.
Der Swiss Travel Pass ist das All-in-one-Ticket für Bahn, Bus und Schiff in der ganzen Schweiz. Dazu gibt es die Varianten Swiss Travel Pass Youth, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Flex Youth. Sämtliche Varianten sind für eine Nutzung von 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats erhältlich.
Mit dem SwissPass kann man aus einer Vielzahl an Vergünstigungen wählen.
Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
An 80 Bahnhöfen in der Schweiz, wie z.B. Aarau, Basel, Bern, Chur, Dietikon, Genf, Zürich steht Reisenden ein kostenloser Internetzugang per WLAN zur Verfügung.
Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee.
Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.
Das COVID-Zertifikat der Schweiz wird in der Schweiz und in den Ländern der EU akzeptiert. Es ist 365 Tage nach der letzten Impfung gültig.
Die Schweiz akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.
1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.
American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.
Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht.
Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.
Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. 65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 22,6% Französisch (West- und Südwestschweiz); 8,3% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 0,5% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.
[*] Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).
Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:
Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.
Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).
Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.
Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.
Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0041.
In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.
3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.
Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.
Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots sowie Travelers Wi-Fi.
Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.
Zahlreiche Radiosender aus Deutschland und Österreich lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Schweiz empfangen.
In der Schweiz kann man hervorragend einkaufen, auch wenn die Preise mitunter recht teuer sind. Beliebte Mitbringsel sind Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser. Schokolade wird in allerlei Formen und vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Im Schweizer Heimatwerk (Internet: www.heimatwerk.ch) findet man traditionelles und qualitativ hochwertiges schweizerisches Kunsthandwerk, wie z.B. Kuckucksuhren, Kuhglocken, Fonduesets, Musikdosen und Trachten. Filialen gibt es in Zürich, Basel und Genf.
In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, in denen man Lebensmitteln und Dinge für den täglichen Bedarf bekommt. Zu den bekanntesten schweizerischen Supermarktketten gehören Migros, Coop und Spar.
In Zürich laden die Bahnhofstraße mit ihren großen Kaufhäusern sowie die Altstadt mit ihren luxuriösen Boutiquen und zu einem Einkaufsbummel ein. Wer lieber durch kleinere Geschäfte bummelt, den zieht es ins Niederdorf. In Luzern sollte man den Blumen- und Gemüsemarkt an der Reuss besuchen. In den Wintermonaten findet ein Mal im Monat ein Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt statt. Auch in Bern gibt es einen Handwerkermarkt.
Von April bis Oktober finden in allen größeren Ortschaften an den Wochenenden Flohmärkte statt. Bekannt ist z.B. der Marché aux puces, der jeden Samstag auf dem Plaine de Plainpalais in Genf stattfindet.
Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr, Sa 8.00-17.00 Uhr. Kleinere Läden schließen von 12.00-13:30 Uhr. Einige große Supermärkte schließen gegen 20.00 Uhr.
Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Da die Schweiz nur über wenig fruchtbare Ackerfläche verfügt, verwendet die traditionelle schweizerische Küche kaum frisches Obst und Gemüse. Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten. Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden). An den Ufern der großen Seen, wie z.B. dem Bodensee oder dem Genfer See, wird häufig Fisch serviert, vor allem Felchen, Egli (Flussbarsch) und Forellen. Außerdem gibt es unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Barry Callebaut stellt inzwischen auch die rosarote Schokoladensorte Ruby her.
Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.
Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sind sehr beliebt. Das schweizerische Bier ist ebenfalls schmackhaft. Häufig wird auch Mineralwasser von hiesigen Abfüllern, wie z.B. Henniez, getrunken.
In der Schweiz darf man je nach Kanton ab 16 bzw. 18 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren Spirituosen trinken.
Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirs serviert werden darf.
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen.
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© 2022 Der Reiseführer.
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 2 | 4 | 9 | 13 | 19 | 22 | 24 | 23 | 20 | 14 | 7 | 3 |
Min. Temperatur °C | -6 | -5 | -1 | 4 | 8 | 11 | 13 | 13 | 11 | 5 | -1 | -4 |
Sonnenstunden / Tag | 3 | 4 | 5 | 3 | 6 | 5 | 6 | 5 | 6 | 5 | 3 | 2 |
Regentage | 16 | 14 | 13 | 16 | 17 | 18 | 18 | 17 | 14 | 13 | 14 | 14 |
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Max. Temperatur °C | 2 | 4 | 9 | 15 | 20 | 23 | 25 | 24 | 21 | 14 | 8 | 4 |
Min. Temperatur °C | -3 | -1 | 1 | 6 | 11 | 14 | 16 | 15 | 12 | 7 | 4 | 0 |
Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 6 | 7 | 7 | 8 | 7 | 6 | 4 | 2 | 2 |
Regentage | 8 | 8 | 7 | 7 | 8 | 9 | 9 | 8 | 7 | 6 | 8 | 8 |
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.
Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Nach weiteren fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten empfohlen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Thu, 07 Apr 2022 17:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Apr 2022 17:50:45 +0200)
Letzte Änderungen: Aktuelles – COVID-19 (Beschränkungen im Land), redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die FFP2-Maskenpflicht, etwa in der Gastronomie, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und bei Dienstleitungen aller Art.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
In der Wiener Innenstadt wurde Anfang November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen.
Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Fahrzeuge aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.
Landeswährung ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse, siehe Merkblatt FSME.
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Österreich.
Wien.
Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien und Italien grenzen an den Binnenstaat Österreich. Fast die Hälfte dieses Gebirgslandes wird von Wald bedeckt, höchste Erhebung ist mit 3798 m der Großglockner. Es gibt fünf Großlandschaften: Die Ostalpen, das Alpen- und Karpatenvorland, das Vorland im Osten, das Wiener Becken und das Granit- und Gneishochland. Das Dachsteingebirge in Oberösterreich, die Tiroler Berggipfel, die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Donauraum und die tiefen Wälder der Steiermark sind nur einige der zahlreichen Anziehungspunkte dieses beliebten Reiselandes.
Parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918 mit neun Bundesländern. Verfassung von 1920, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Bundesrat der Landtage und Nationalrat mit 183 Mitgliedern. Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre. Die Bundesregierung muss das Vertrauen des Nationalrates genießen, dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrates werden direkt von den Landtagen entsandt. Österreich ist EU-Mitglied.
Alexander Van der Bellen, seit Januar 2017.
Bundeskanzler Karl Nehammer, seit Dezember 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 27 März bis 30 Oktober 2022)
Österreichs schöne Landschaft reicht von den majestätischen Alpen bis hin zu den grünen Tälern der Donau. Die österreichischen Städte sind ebenfalls reizvolle Ziele. So wurde die Hauptstadt Wien im Jahr 2018 von dem britischen Magazin The Economist zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt. Österreich ist sowohl für seine historischen Gebäude, beeindruckenden Museen und Galerien als auch für seine erstklassigen Skigebiete bekannt.
Zu Österreichs einflussreichen Söhnen gehören die Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart und Franz Schubert sowie der “Vater der Psychoanalyse”, Sigmund Freud.
Architektonisch besonders wertvoll sind die Bauten der einst mächtigen Habsburger, die Mitteleuropa sieben Jahrhunderte lang dominierten, sowie Wien mit dem reich verzierten Opernhaus und der kaiserlichen Hofburg sowie zahlreiche andere historische Städte. Mozarts Geburtsort, Salzburg, schmückt sich mit wunderbaren Kirchen aus dem Barock und einem Hintergrund aus schneebedeckten Berggipfeln.
Die nationale Fluggesellschaft Austrian Airlines (OS) fliegt von den meisten großen Städten Deutschlands und der Schweiz nach Österreich.
Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg werden im internationalen Flugverkehr angeflogen, z.B. durch die Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Swiss (LX).
Wizz Air (W6) bedient u.a. Dortmund-Wien und Köln-Wien.
Frankfurt - Wien: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Innsbruck: 1 Std. 05 Min.; Frankfurt - Graz: 1 Std. 20 Min.; Frankfurt - Salzburg: 55 Min.;
Berlin - Wien: 1 Std. 20 Min.; Köln/Bonn - Wien: 1 Std. 30 Min.; München - Wien: 1 Std;
Zürich - Wien: 1 Std. 20 Min.; Basel - Wien: 1 Std. 35 Min.; Bern - Wien: 1 Std. 30 Min.; Genf - Wien: 1 Std. 40 Min.
Ein exzellent ausgebautes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit allen Nachbarstaaten. Alle Hauptverbindungs-Grenzübergänge (Autobahn- und Bundesstraßen-Grenzübergänge) sind Tag und Nacht geöffnet.
Fernbus: U.a. Flixbus und Eurolines fahren von Deutschland und der Schweiz nach Österreich.
Maut: In Österreich sind sämtliche Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Auto-Reisende benötigen eine Vignette (Pickerl); erhältlich ist diese wahlweise für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr beim ADAC, an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG Vertriebsstellen. Seit 2018 ist auch eine digitale Vignette erhältlich.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
EuroCity- und InterCity-Züge verbinden Österreich mit allen Nachbarländern.
Es gibt mehrmals täglich direkte ICE-Verbindungen ab Frankfurt, Dortmund und Nürnberg nach Wien.
Es besteht u.a. auch eine Verbindung zwischen Halle - Erfurt - Bregenz sowie Landeck in Tirol.
Mit dem österreichischen Railjet gibt es alle 2 Stunden Direktverbindungen zwischen München und Wien. Außerdem fährt der Railjet direkt von Zürich nach Wien (Fahrzeit: 7 Std. 50 Min.) und Innsbruck (Fahrzeit: 3 Std. 30 Min.) jeweils mehrmals täglich sowie nach Graz (Fahrzeit: 9 Std. 34 Min.) 1-mal täglich. Nach Prag gibt es Verbindungen von Graz (Fahrzeit: 6 Std. 40 Min.) und Wien aus (Fahrzeit: 3 Std. 57 Min.). Der Vindobona verbindet Berlin via Dresden und Prag mit Wien.
Der InterCity-Express von Hamburg nach München (Linie im Einstundentakt) hat Anschluss nach Salzburg, Wien, Graz und Klagenfurt. Von Nürnberg nach Wien verkehren ICE-Züge im Zweistundentakt, und es fahren EuroCity-Züge von Zürich nach Wien.
Der Vindobona-Express mit Speisewagen verbindet Wien mit Hamburg.
Einen Überblick über Nachtzugverbindungen gibt das Nachtzug-Portal http://trainite.eu/.
Ein Nacht-ICE verbindet einmal täglich Berlin mit Wien.
Die Nachtzüge von Nightjet (www.nightjet.com) fahren u.a. aus Deutschland und der Schweiz nach Österreich:
Wien - Berlin
Hamburg-Hannover-Göttingen-Wien
Düsseldorf-Köln-Bonn-Mainz-Frankfurt-Nürnberg-Wien
Hamburg-Hannover-Göttingen-München-Augsburg-Innsbruck
Düsseldorf-Köln-Bonn-Mainz-Frankfurt-Augsburg-München-Innsbruck
Zürich - Innsbruck - Linz - Wien
Zürich - Feldkirch - Innsbruck - Leoben - Graz und
Zürich - Feldkirch - Villach.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris, London und Venedig.
Trenitalia und ÖBB verbinden Wien über Villach mit Venedig.
Ein Autoreisezug der ÖBB verkehrt auf den Strecken
- Wien, Graz, Villach und Feldkirch
- Wien und Hamburg, Düsseldorf
- Innsbruck und Hamburg, Düsseldorf
- Wien und Livorno, Verona
Der Urlaubs-Express von Train4You bietet Nachtzüge auf den folgenden Strecken (Autotransport auf dem deutschen Teil der Strecke möglich):
- Hamburg - St. Anton - Hamburg.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Innsbruck - Ötztal - St. Anton - Düsseldorf.
- Münster - Dortmund - Essen - Köln - Wörgl - Kirchberg - St. Johann - Zell am See -Düsseldorf.
Der Urlaubs-Express fährt als Autoreisezug auf der Strecke Düsseldorf - Villach.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Donaukreuzfahrten von Passau über Wien nach Budapest und auch weiter bis Bukarest und ans Schwarze Meer werden von verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten, u. a. von DDSG-Blue Danube Schifffahrt, Tel. +43 1 58 88 00.
Der Reiseveranstalter Wurm + Köck bietet Fahrten auf der Donau von Passau nach Wien über Linz an. Im Sommer werden auch Abend- und Feuerwerksfahrten veranstaltet. Weitere Informationen von Donauschifffahrt Wurm + Köck, Tel. +49 851-929 292.
Inlandflüge der Austrian Airlines (OS) verkehren zwischen Wien und Graz, Innsbruck und Salzburg. Außerdem gibt es Flugverbindungen zwischen Salzburg und Linz sowie Graz und Linz. Achtung: Zwischen Wien und Salzburg bietet Austrian Airlines (OS) keine Verbindung mehr an. Es bestehen jedoch häufige Zugverbindungen zwischen diesen beiden Städten. Airail-Züge können über Austrian Airlines (OS) gebucht werden.
Maut: In Österreich sind fast alle Autobahnen und Schnellstraßen durchgängig mautpflichtig. Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Wohnmobile etc.) benötigen für die mautpflichtigen Straßen eine Vignette (Pickerl). Die Vignette ist in zwei Varianten erhältlich - digital und als Aufkleber.
Zurzeit sind die folgenden Streckenabschnitte mautfrei: die A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd, die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems sowie die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn, die sich derzeit aber noch im Bau) befindet.
Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr sind im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC-Shop oder telefonisch unter 0800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00-20:00 Uhr) sowie an grenznahen Tankstellen und in den ASFINAG-Vertriebsstellen erhältlich. Richtig klebt man die Vignette innen an die Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter den Rückspiegel. Eine digitale Vignette ist sowohl für Einzelfahrten als auch als Jahreskarte im ASFINAG-Shop erhältlich.
Für Wohnmobile, Busse und LKW gilt eine fahrleistungsbezogene Maut, die über eine so genannte GO-Box an der Windschutzscheibe ermittelt und im Pre-Paid- bzw. Post-Paid-Verfahren abgebucht wird. Die GO-Box ist an ausgewiesenen Vertriebsstellen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie über GO Maut erhältlich.
Für einige Strecken, den so genannten Sondermautstrecken wird Maut gesondert erhoben.
Weitere Informationen erteilt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist in Österreich flächendeckend vorhanden.
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In nahezu allen Städten, auf Flughäfen und Bahnhöfen findet man Niederlassungen von Mietwagenfirmen.
In der Regel muss der Fahrer vor Anmietung mindestens 1 Jahr im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
Deutsche Führerscheine sind ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums in Österreich gültig.
Für einige Fahrzeugkategorien ist ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren Voraussetzung.
Flixbus verkehrt zwischen zahlreichen Städten innerhalb Österreichs.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Motorrad-, Quad- (die für mehr als 25 km/h zugelassen sind), Mopedfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen und mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,1 ‰ u.a. für Fahrer und Fahrerinnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, was bei Pannen oder Unfällen der Fall ist.
- Autofahrer müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April eines Jahres bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht haben. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Autofahrer dürfen und einspurige Krafträder müssen tagsüber ganzjährig das Abblendlicht einschalten.
- Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn mindestens ein Minderjähriger mitfährt.
- Kinder bis 14 Jahren bzw. mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung etc.) gesichert werden.
- Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen muss eingehalten werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
In Notfällen ist der Österreichische Automobilclub ÖAMTC unter der Telefonnummer 120 rund um die Uhr erreichbar.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Versicherungskarte die Unfallaufnahme erleichtern.
In Wien verkehren Busse, U-Bahnen, Vorortzüge und Straßenbahnen. Einheitsfahrpreise, Zeitkarten und Sammelfahrscheine sind bei den Wiener Verkehrsbetrieben und in Tabak-Trafiken erhältlich.
In der Wiener Innenstadt kann man neben dem traditionellen Fiaker auch den ebenso umweltfreundlichen Rikscha-Service nutzen.
Empfehlenswert ist die Vienna City Card für 24, 48 oder 72 Stunden. Sie beinhaltet den Fahrschein für die Wiener Linien (U-Bahn, Bus und Tram) sowie die Hop-On Hop-Off Touren von Big Bus Tours, und sie bietet zusätzlich mehr als 210 Vorteile – vom Museum bis zum Heurigen.
Kinder bis 6 Jahre fahren immer gratis, Kinder bis 15 Jahre fahren an Sonn- und Feiertagen und während der Wiener Schulferien gratis (Lichtbildausweis nötig!).
Linienbusse verkehren in fast allen Städten. In Linz, Innsbruck und Graz fahren auch Straßenbahnen; in Linz, Innsbruck und Salzburg Oberleitungsbusse.
In Innsbruck können Inhaber der Welcome Card öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Taxis: Die Taxis in den größeren Städten sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Der Tarif wird sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Zeit berechnet. In Wien ist für Gepäck kein Gepäckzuschlag zu bezahlen.
Bei Fahrten von Wien zum Flughafen (bitte schon bei der Bestellung ein "Flughafentaxi" verlangen) gibt es verschiedene Anbieter mit Fixpreisen ab 25 €.
Informationen zu behindertengerechten Taxis, Fahrtendienste und Sightseeing-Touren für Behinderte sind von der Österreich Werbung erhältlich (s. Adressen).
Das Netz der österreichischen Bundesbahn ÖBB ist an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. Auf allen Hauptstrecken fahren die Züge im Ein- und Zweistundentakt. In den größeren Städten sind direkte Anschlüsse gewährleistet.
Zu den touristisch schönsten Bahnstrecken gehören die Routen
Innsbruck-Brenner,
Innsbruck-Buchs,
Innsbruck-Bruck an der Mur-Wien,
Innsbruck-Feldkirch-Innsbruck,
Innsbruck-Garmisch-Zugspitze,
Innsbruck-Salzburg-Innsbruck,
Linz-Selzthal-Amstetten-Linz,
Salzburg-Zell am See-Innsbruck,
Salzburg-Gmünden-Stainach-Salzburg,
Salzburg-Wien,
Salzburg-Villach-Salzburg,
Wien-Puchberg am Schneeberg-Hochschneeberg-Wien-Bruck an der Mur-Innsbruck,
Wien-Klagenfurt-Udine-Trieste.
In den Ballungszentren verkehren Nahverkehrszüge in dichten Intervallen.
Für Urlauber sind die romantischen Regional- oder Zahnradbahnstrecken, die so genannten Nostalgieangebote, besonders reizvoll.
Die Nachtzüge Nightjet fahren auf folgenden Strecken:
Bregenz - Feldkirch - Innsbruck - Salzburg - Wien
Graz - Bruck an der Mur - Feldkirch
Villach - Bruck an der Mur - Wien.
Auf der Verbindung Wien - Graz - Villach - Feldkirch verkehrt ein Autoreisezug.
Sonderkarten der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) sind:
- Die VORTEILScard (50 % Ermäßigung, bei Online-Buchung oder am Fahrkartenautomaten, 45 % an Ticketschaltern und in ÖBB-Reisebüros);
- Außerdem gibt es Rückfahrkarten auf Kurzstrecken zu ermäßigten Preisen, Netzkarten, Freizeittickets, Seniorenpässe, Schülerpässe, Jugendtickets und Familien- und Gruppentickets.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Österreich sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Österreich gültig.
Hinweis: Früh- und Online-Bucher erwerben ihr ÖBB-Ticket günstiger.
Einen Überblick über die Schifffahrt in Österreich bietet Ship Austria.
Rundfahrten: Manche Reiseveranstalter bieten Kreuzfahrten auf der Donau und auf dem Bodensee an. Die Kreuzfahrten dauern zwischen einem Tag und einer Woche und werden vom Frühjahr bis zum Herbst angeboten.
Ardagger bietet Rundfahrten im Strudengau und im Enns Donauwinkel an, A-3321 Ardagger 155, Tel. +43 7479 6464. Für Gruppen sind Schifffahrten auch wochentags nach Vereinbarung möglich.
Brandner verkehrt zwischen Melk und Krems, Ufer 50, A-3313 Wallsee, Tel. +43 7433 25 90-21.
Weitere verschiedene Donau-Rundfahrten bietet DDSG Blue Danube, Tel. +43 158 880.
Charter: Nostalgie Tours vermietet Schiffe auf der Donau, Tel. +43 2732 75588.
Fähren: Verschiedene Reedereien betreiben zwischen Mitte April und Ende Oktober regelmäßige Fährdienste auf der Donau.
Ein günstiges Angebot ist die Bodensee-Erlebniskarte. Die Karte ist wahlweise für 3, 7 oder 14 Tage an allen Bahnhöfen, Schiffsanlegestellen und in Verkehrsämtern rund um den Bodensee erhältlich. Man kann zwischen 3 Varianten wählen:
„Landratten“ und „Seebären“ bieten zu 160 Ausflugszielen freien Eintritt, darunter sind die Bodenseeklassiker, wie der Affenberg und das Schloss in Salem, das Zeppelin Museum Friedrichshafen, das SEA LIFE Konstanz, die alte Burg Meersburg, das Pfahlbaumuseum Unteruhldingen, die Pfänderbahn Bregenz und die Säntis Schwebebahn Schwägalp. Die Bodenseeschifffahrt ist in den beiden Varianten inklusive.
Die Variante „Sparfüchse“ gewährt bei den Bodensee-Klassikern rund 30% Nachlass.
Weitere Auskünfte von:
- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Tel. +49 7531 3640-0 sowie von der
- Internationalen Bodensee-Tourismus GmbH, Tel. +49 7531 909 430.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000 m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Österreich gilt als tollwutfrei.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten auftreten. Es empfiehlt sich ausreichender Schutz gegen Mückenstiche.
In Österreich und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Österreich akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Österreich nur in den Großstädten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.
Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck))) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).
Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.
Amtssprache ist Deutsch. In Südkärnten wird außerdem Slowenisch gesprochen, im Burgenland spricht man auch offiziell Kroatisch und Ungarisch. In Wien gibt es türkische, tschechische und slowakische Volksgruppen. Viele Österreicher sprechen auch Englisch. Die regionalen Dialekte weichen z. T. stark vom Hochdeutschen ab.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.) (mit aufgedruckten Warnhinweisen in Deutsch);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom österreichischen Bundesministerium Finanzen erhältlich.
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Netzbetreiber sind u.a. Tele.ring, Magenta Telekom und A1. Die Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Es gibt zahlreiche Internetcafés in allen größeren Städten. Kostenloser Internetzugang via Wi-Fi ist am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien verfügbar.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter sind u.a. A1 und Tele.ring. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Briefmarken sind in Postämtern erhältlich. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Briefkästen sind gelb.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-17.00/18.00 Uhr. Hauptpostämter und Postämter an großen Bahnhöfen sind täglich (einschl. Sonn- und Feiertage) rund um die Uhr geöffnet.
Trachtenkleidung, Kunsthandwerk, Keramik, Kunstschmiede- und Holzschnitzarbeiten sind schöne Urlaubsandenken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09-00-18.00 Uhr, manche Geschäfte haben über Mittag geschlossen. Die Geschäfte in den großen Städten und Einkaufszentrenhaben haben jeden Samstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Anderswo schließen fast alle Geschäfte samstags um 12.00 Uhr und haben nur am ersten Samstag jeden Monats bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich und von den verschiedenen Kulturen, die in der Geschichte Österreichs eine Rolle spielten, geprägt. Im Folgenden eine Auflistung der bekanntesten österreichischen Spezialitäten:
Hauptspeisen: Wienerschnitzel, Tafelspitz, Gulasch, Schweinsbraten mit Sauerkraut und Semmelknödel, Zwiebelrostbraten, Bauernschmaus (Fleischplatte), Kasspatzln (Käsespätzle), Schlutzkrapfen (gefüllte Teigtaschen), Tiroler Krapfen (mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade), Zillertaler Krapfen (mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen).
Kleine Speisen: Zur Jause (Zwischenmahlzeit) gibt es z. B. Speck- und Käsebrot, verschiedene Arten von Würstel, wie Frankfurter, Debreziner, Bratwurst, Käsekrainer (üblicherweise mit Semmel/Brot und Senf), Saure Wurst (mit Essig und Zwiebel) und marinierten Graukäse.
Mehlspeisen: Sind eine Besonderheit der österreichischen Küche, man versteht darunter Süßspeisen, wie z. B. Kaiserschmarrn, Salzburger Nockerln, Palatschinken (gefüllt mit Marmelade, Quark oder Eis), Scheiterhaufen (Auflauf mit Äpfeln), Marillen- und Zwetschgenknödel, Buchteln mit Vanillesauce, Germknödel, Gebackene Mäuse (frittierte Teigklöße) und Mohr im Hemd.
Zur Kaffeestunde stehen zahlreiche Torten und Kuchen zur Auswahl, u. a. Sachertorte, Apfel- und Topfenstrudel (Quarkstrudel), Gugelhupf, Faschingskrapfen (Berliner), Topfenkolatsche (Quarktasche), Linzer Torte, Schwarzwälderkirschtorte und Cremeschnitte.
Getränke: Die Tradition des Wiener Kaffeehauses geht bis zur Zeit der Türkenkriege zurück. Hier kommt man nicht nur zum Kaffeetrinken her, sondern auch zum Lesen, Nachdenken und Plaudern. Kaffee wird in vielen Variationen getrunken, z. B. als Verlängerter (mit kalter Milch im Kännchen), Wiener Melange (mit Milchschaum), Großer und Kleiner Brauner (Espresso mit Milch) und Capuccino (meist mit Schlagsahne serviert). Österreichisches Bier wird oft im Krug und in folgenden Größen serviert: Pfiff (0,2 l), Seidel/Seiterl (0,3 l), Halbe/Krügerl (0,5 l). Riesling und Veltliner sind die bekanntesten Weißweine, ausgezeichnete Rotweine kommen aus Baden und dem Burgenland. Sturm (sich in Gärung befindlicher Saft aus gekelterten Trauben) und Most (Apfel- oder Birnenwein) sind erfrischende Weinspezialitäten, die vor allem zur Erntezeit im Herbst angeboten werden. Heuriger bezeichnet sowohl den Wein der letzten Lese als auch die Lokalität, in der er ausgeschenkt wird. Die bekanntesten Heurigenlokale befinden sich in der nächsten Umgebung von Wien. In anderen Bundesländern, wie in der Steiermark und im Burgenland, werden solche Lokale Buschenschanken genannt. Obstler ist eine Art von Schnaps, die aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird.
73,6% römisch-katholisch; 4,7% protestantisch. Muslimische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Österreicher sind für ihren Charme und ihre Höflichkeit bekannt und im Geschäftsleben eher zurückhaltend. Man spricht sich erst nach geraumer Zeit mit dem Vornamen an, auf Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt. Auf Österreichisch begrüßt man sich mit Grüß Gott oder salopper mit Servus.
Kleidung: Der Opern- und Theaterbesuch ist ein gesellschaftliches Ereignis, weshalb entsprechende Garderobe erwartet wird.
Rauchen: In Österreich ist das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden (z. B.: Schulen, Kinderspielplätze in Wien, Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Ämter, Schwimmbäder, gastronomische Betriebe) verboten. Separate Raucherräume gibt es in gastronomischen Betrieben seit dem 1. November 2019 nicht mehr. Rauchen ist nicht nur in gastronomischen Einrichtungen verboten, sondern überall dort, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, serviert und konsumiert werden. So betrifft das Verbot u.a. auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten und die Speisewagen der ÖBB. Rauchen ist in privaten Pkw verboten, wenn sich im Pkw mindestens ein Minderjähriger befindet.
Trinkgeld ist üblich, es werden aber keine hohen Beträge erwartet. 10-15% Bedienung werden zur Restaurantrechnung hinzugerechnet, üblicherweise gibt man ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10%, in Restaurants und Hotels kann das Trinkgeld bereits enthalten sein (Inklusivpreise). Taxifahrer und Friseure erhalten ebenfalls 5-10% Trinkgeld. Auch andere Dienstleister erwarten eine finanzielle Aufmerksamkeit: Gepäckträger an Bahnhöfen und Flughäfen bekommen meist 1 € pro Gepäckstück, Zimmermädchen 1-2 € pro Tag.
Hundebesitzer: Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
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Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda
VR Präsident
Twerenbold Reisen
Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Sie machen die Reise in Ihrem eigenen Auto. Von uns erhalten Sie die Route und den Reiseverlauf. Wir haben Hotels und Programme für Sie organisiert. Sie fahren bequem und ohne Vorbereitungsaufwand die Orte an und entdecken die beiden Alpenländer ganz privat.
Reisende können die österreichische Maut-Vignette an grenznahen Tankstellen oder bei den gängigen Automobilklubs (zum Beispiel im Online-Shop des ADAC) erwerben. Innerhalb Österreichs sind die Vignetten ebenfalls bei den Automobilklubs, in Trafiken und an Tankstellen zu kaufen.
In der Schweiz kann die Vignette an Tank- und Raststellen, bei der Post, den Straßenverkehrsämtern und den Geschäftsstellen des TCS (Touring Club Schweiz) gekauft werden. Sie können die Digitale Vignette auch an den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, in diversen Tankstellen und Trafiken sowie an den ASFINAG Mautstellen kaufen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Digitale Vignette bei Automaten an diversen Rastanlagen und Grenzübergängen zu kaufen.
Alle Hotels der Rundreisen sind handverlesen und bieten guten 4 Sterne Komfort. Wie in allen anderen Reiseländern haben auch diese Viamonda Partnerhotels stets ein Holidaycheck oder Trip Advisor Rating von mindestens 4 Sternen.
In allen Hotels ist ein reichhaltiges Frühstück inkludiert. Dazu kommen Routenvorschläge sowie an den verschiedenen Orten Reiseführer, Schifffahrten, Eintrittstickets oder Besichtigungen, wie im entsprechenden Reiseprogramm beschrieben.
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